(MWDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 27.08.2013


§ 7 MWDVDV Erholungsurlaub

Erholungsurlaub wird in Absprache mit der oder dem jeweiligen Ausbildungsbeauftragten gewährt.