Ausfertigungsdatum: 27.08.2013
(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis enthält:
(2) Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und eine Bescheinigung über die erbrachten Ausbildungsleistungen. Aus der Bescheinigung geht hervor, wie lange die Ausbildung dauerte, welche Inhalte sie umfasste und wie viele Rangpunkte erzielt wurden.