(MWDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 27.08.2013


§ 17 MWDVDV Prüfungsamt

Der Deutsche Wetterdienst richtet ein Prüfungsamt ein, das die Laufbahnprüfung organisiert. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann die Aufgaben des Prüfungsamtes ganz oder teilweise auf andere Behörden übertragen.