(MWDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 27.08.2013


§ 1 MWDVDV Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.