Ausfertigungsdatum: 04.12.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Nichteisenmetallurgie wie folgt zu gewichten:
| Metalltechnik | mit 30 Prozent, | 
| Arbeitsauftrag | mit 40 Prozent, | 
| Auftrags- und Fertigungsplanung | mit 10 Prozent, | 
| Nichteisenmetallurgische Prozesse | mit 10 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Auftrags- und Fertigungsplanung“, „Nichteisenmetallurgische Prozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn