(MusikfachhPrErprV)
Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Ausfertigungsdatum: 24.03.2009


§ 7 MusikfachhPrErprV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft und mit Ausnahme von § 6 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft.