Ausfertigungsdatum: 03.05.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Agrarlager wie folgt zu gewichten:
| Annehmen von Rohstoffen | mit 25 Prozent, | 
| Rohstoffe und Saatgut | mit 20 Prozent, | 
| Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln | mit 15 Prozent, | 
| Lagerungstechniken | mit 30 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Lagerungstechniken“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn