Ausfertigungsdatum: 03.05.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Agrarlager wie folgt zu gewichten:
Annehmen von Rohstoffen | mit 25 Prozent, |
Rohstoffe und Saatgut | mit 20 Prozent, |
Anwenden und Abgeben
von Pflanzenschutzmitteln | mit 15 Prozent, |
Lagerungstechniken | mit 30 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Lagerungstechniken“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn