Ausfertigungsdatum: 03.05.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Müllerei wie folgt zu gewichten:
Annehmen von Rohstoffen | mit 25 Prozent, |
Herstellen von Enderzeugnissen | mit 35 Prozent, |
Verfahrenstechnologie
und Arbeitsplanung | mit 30 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn