Ausfertigungsdatum: 03.05.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Müllerei wie folgt zu gewichten:
| Annehmen von Rohstoffen | mit 25 Prozent, | 
| Herstellen von Enderzeugnissen | mit 35 Prozent, | 
| Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung | mit 30 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn