(MTA-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin

Ausfertigungsdatum: 25.04.1994


§ 5 MTA-APrV Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.