(MSchnAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin

Ausfertigungsdatum: 15.04.2004


§ 7 MSchnAusbV 2004 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.