Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung, 
- 6.
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                Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 7.
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                Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 8.
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                Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen, 
- 9.
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                Ausführen von gestalterischen Arbeiten, 
- 10.
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                Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten, 
- 11.
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                Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 12.
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                Ausführen von Näh- und Teilarbeiten, 
- 13.
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                Fertigstellen von Bekleidung, 
- 14.
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                Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung, 
- 15.
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                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.