Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
-
Umweltschutz,
- 5.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung,
- 6.
-
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
-
Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
-
Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen,
- 9.
-
Ausführen von gestalterischen Arbeiten,
- 10.
-
Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten,
- 11.
-
Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen,
- 12.
-
Ausführen von Näh- und Teilarbeiten,
- 13.
-
Fertigstellen von Bekleidung,
- 14.
-
Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung,
- 15.
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.