(MSchnAusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin

Ausfertigungsdatum: 15.04.2004


§ 1 MSchnAusbV 2004 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Maßschneider/Maßschneiderin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 19, Damen- und Herrenschneider, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.