Melderegisterauskunftsverordnung (MRAV)
Verordnung über die Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels

Ausfertigungsdatum: 15.07.2015


Anlage MRAV (zu § 2 Absatz 1 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1275)


Ich,
Name, Vorname....................,
geboren am....................,
wohnhaft in
Straße, Hausnummer....................,
PLZ, Ort....................,
erkläre hiermit meine Einwilligung, dass


[genaue Angaben zur Person/zum Unternehmen, einschließlich ladungsfähiger Anschrift]




bei der für mich zuständigen Meldebehörde einfache Melderegisterauskünfte gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie gegebenenfalls die Tatsache des Versterbens für Zwecke

der Werbung
und/oder
des Adresshandels
(Zutreffendes bitte ankreuzen)

einholen und entsprechend verwenden darf.

Mir ist bekannt, dass

die Verarbeitung und Nutzung der Daten auf elektronischem Wege erfolgt,
die oben bezeichnete begünstigte Person/das oben bezeichnete begünstigte Unternehmen verpflichtet ist, mir auf Verlangen über die zu meiner Person gespeicherten Daten und über die Empfänger, an die diese Daten weitergegeben wurden, Auskunft zu erteilen,
ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der begünstigten Person/dem begünstigten Unternehmen verändern oder widerrufen kann.






........................................
Ort/DatumUnterschrift