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Melderegisterauskunftsverordnung (MRAV)
Verordnung über die Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels

Ausfertigungsdatum: 15.07.2015


§ 4 MRAV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

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