(ModistAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin

Ausfertigungsdatum: 15.04.2004


§ 7 ModistAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.