Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 7.
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Umgang mit Kunden,
- 8.
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Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen,
- 9.
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Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen,
- 10.
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Herstellen von Filz- und Strohhüten,
- 11.
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Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien,
- 12.
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Ausgestalten von Kopfbedeckungen,
- 13.
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Herstellen von Unterformen,
- 14.
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Kopieren von Kopfbedeckungen,
- 15.
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Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen,
- 16.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.