Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 6.
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                Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 7.
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                Umgang mit Kunden, 
- 8.
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                Handhaben und Warten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen, 
- 9.
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                Entwickeln und Gestalten von Modellentwürfen, 
- 10.
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                Herstellen von Filz- und Strohhüten, 
- 11.
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                Herstellen von Kopfbedeckungen aus anderen Materialien, 
- 12.
- 
                Ausgestalten von Kopfbedeckungen, 
- 13.
- 
                Herstellen von Unterformen, 
- 14.
- 
                Kopieren von Kopfbedeckungen, 
- 15.
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                Aufarbeiten und Ändern von Kopfbedeckungen, 
- 16.
- 
                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.