(MntZollDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.05.2017


§ 9 MntZollDVDV Erholungsurlaub

Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Ausbildung gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.