(MntZollDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 15.05.2017


§ 3 MntZollDVDV Dauer der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre. Über eine Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheiden die Einstellungsbehörden im Benehmen mit den Ausbildungsbehörden und der Generalzolldirektion.