Ausfertigungsdatum: 15.05.2017
(1) Über das Ergebnis jedes Leistungstestes während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs erstellt die Generalzolldirektion eine schriftliche Bestätigung. In der Bestätigung sind anzugeben:
(2) Die Ausbildungsbehörde erhält eine Ausfertigung der Bestätigung.