(MntDAIVAPrV)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

Ausfertigungsdatum: 18.07.2012


§ 16 MntDAIVAPrV Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.