Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung (MMilchPulvV)
Verordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver

Ausfertigungsdatum: 26.06.1978


§ 1 MMilchPulvV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union hinsichtlich der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver.