(ML/ElbeSKanalSchlBetrZV)
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal

Ausfertigungsdatum: 30.09.1991


§ 2 ML/ElbeSKanalSchlBetrZV

Von den in § 1 festgesetzten Betriebszeiten kann aus Gründen des Verkehrsbedarfs oder wegen betrieblicher Erfordernisse abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.