(MKUServAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Ausfertigungsdatum: 06.04.2011


§ 1 MKUServAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.