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< § 5
Anlage 1 >

Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV)
Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Ausfertigungsdatum: 28.12.2011


Schlussformel MitÜbermitV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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