Mineralöldatengesetz (MinÖlDatG)
Gesetz über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 20.12.1988


§ 4 MinÖlDatG Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Meldepflichten nach § 3 Abs. 1 zu ändern oder auszuweiten, soweit es zur zeitnahen Erfassung von Erdöl und Erdölerzeugnissen nach Art und Menge für die in § 1 bestimmten Zwecke erforderlich ist.