(MilchtAusbStEignV)
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin

Ausfertigungsdatum: 07.02.2011


§ 3 MilchtAusbStEignV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Molkereifachmann/zur Molkereifachfrau vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 143) außer Kraft.