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Milchwirtschaftliche-Laboranten-Ausbildungsverordnung (MilchLAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten und zur Milchwirtschaftlichen Laborantin

Ausfertigungsdatum: 29.05.2013


§ 2 MilchLAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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