Milchwirtschaftliche-Laboranten-Ausbildungsstätteneignungsverordnung (MilchLAusbStEignV)
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten und zur Milchwirtschaftlichen Laborantin

Ausfertigungsdatum: 08.08.2014


§ 3 MilchLAusbStEignV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten/zur Milchwirtschaftlichen Laborantin vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 524) außer Kraft.