Milch-Güteverordnung (MilchGüV)
Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch

Ausfertigungsdatum: 09.07.1980


Eingangsformel MilchGüV

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Milch- und Fettgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-1, veröffentlichten bereinigten Fassung in Verbindung mit § 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 29. Juli 1964 (BGBl. I S. 560) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und auf Grund des § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 und 5 des Milch- und Fettgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates und nach Bekanntgabe an den Deutschen Bundestag verordnet: