(MetTechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik

Ausfertigungsdatum: 02.04.2013


§ 1 MetTechAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.