Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 806 - 807
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Berufsbildung,
- 1.3
-
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
-
Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.4
-
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a bis c,
- 2.5
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 3.1
-
Programme und Profile, Lernziel a,
- 5.1
-
Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung, Lernziele a bis c,
- 5.2
-
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele a und b,
- 5.3
-
Werbung für Produkte und Dienstleistungen, Lernziel a,
- 6.1
-
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.4
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz,
- 1.5
-
Umweltschutz,
- 1.6
-
Datenschutz,
- 2.2
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit, Lernziele a bis c,
- 4.3
-
Datenhandling, Lernziele a und b,
- 4.4
-
Gestaltung von Digital- und Printmedien
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit, Lernziel d,
- 2.3
-
Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Lernziel b,
- 2.5
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 5.1
-
Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung, Lernziele d bis f,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele e bis g,
- 3.2
-
Redaktion, Lektorat, Lernziele a und b,
- 3.3
-
Rechte und Lizenzen, Lernziele a und b,
- 4.1
-
Planung und Kalkulation, Lernziele a und b,
- 4.3
-
Datenhandling, Lernziel c,
- 4.5
-
Koordinierung von Produktionsprozessen,
- 5.2
-
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele c bis k,
- 5.3
-
Werbung für Produkte und Dienstleitungen, Lernziele b bis g,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen, Lernziel a,
- 5.4
-
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele a und b,
- 5.5
-
Branchenspezifische Rahmenbedingungen,
- 6.1
-
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele c und d,
- 6.3
-
Beschaffung und Lagerhaltung
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.3
-
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d bis g,
- 3.1
-
Programme und Profile, Lernziele b und c,
- 3.2
-
Redaktion, Lektorat, Lernziele c und d,
- 3.3
-
Rechte und Lizenzen, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Planung und Kalkulation, Lernziel c,
- 4.2
-
Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen, Lernziele b und c,
- 5.4
-
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele c bis f,
- 6.1
-
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel e,
- 6.2
-
Controlling
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele h bis j,
- 2.4
-
Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
- 2.5
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
zu vermitteln.