Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 806 - 807
    
    
        Erstes Ausbildungsjahr
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, 
- 1.3
- 
                Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c, 
- 2.1
- 
                Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d, 
- 2.3
- 
                Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.4
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziele a bis c, 
- 2.5
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, 
- 3.1
- 
                Programme und Profile, Lernziel a, 
- 5.1
- 
                Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung, Lernziele a bis c, 
- 5.2
- 
                Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele a und b, 
- 5.3
- 
                Werbung für Produkte und Dienstleistungen, Lernziel a, 
- 6.1
- 
                Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz, 
- 1.5
- 
                Umweltschutz, 
- 1.6
- 
                Datenschutz, 
- 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit, Lernziele a bis c, 
- 4.3
- 
                Datenhandling, Lernziele a und b, 
- 4.4
- 
                Gestaltung von Digital- und Printmedien 
        zu vermitteln.
    
    
        Zweites Ausbildungsjahr
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit, Lernziel d, 
- 2.3
- 
                Informationsbeschaffung und -verarbeitung, Lernziel b, 
- 2.5
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, 
- 5.1
- 
                Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung, Lernziele d bis f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsorganisation, Lernziele e bis g, 
- 3.2
- 
                Redaktion, Lektorat, Lernziele a und b, 
- 3.3
- 
                Rechte und Lizenzen, Lernziele a und b, 
- 4.1
- 
                Planung und Kalkulation, Lernziele a und b, 
- 4.3
- 
                Datenhandling, Lernziel c, 
- 4.5
- 
                Koordinierung von Produktionsprozessen, 
- 5.2
- 
                Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele c bis k, 
- 5.3
- 
                Werbung für Produkte und Dienstleitungen, Lernziele b bis g, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 4.2
- 
                Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen, Lernziel a, 
- 5.4
- 
                Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele a und b, 
- 5.5
- 
                Branchenspezifische Rahmenbedingungen, 
- 6.1
- 
                Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele c und d, 
- 6.3
- 
                Beschaffung und Lagerhaltung 
        zu vermitteln.
    
    
        Drittes Ausbildungsjahr
        
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.3
- 
                Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d bis g, 
- 3.1
- 
                Programme und Profile, Lernziele b und c, 
- 3.2
- 
                Redaktion, Lektorat, Lernziele c und d, 
- 3.3
- 
                Rechte und Lizenzen, Lernziele c und d, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 4.1
- 
                Planung und Kalkulation, Lernziel c, 
- 4.2
- 
                Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen, Lernziele b und c, 
- 5.4
- 
                Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lernziele c bis f, 
- 6.1
- 
                Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel e, 
- 6.2
- 
                Controlling 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsorganisation, Lernziele h bis j, 
- 2.4
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f, 
- 2.5
- 
                Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, 
        zu vermitteln.