| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | 
                
                    | 1 | 2 | 3 | 
                
                    | 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
 |  | 
                
                    | 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1)
 | 
                            a)
                                Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellenb)
                                Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreibenc)
                                Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigend)
                                Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläuterne)
                                Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigenf)
                                Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben | 
                
                    | 1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2)
 | 
                            a)
                                Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragenb)
                                Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläuternc)
                                Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern | 
                
                    | 1.3 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3)
 | 
                            a)
                                Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellenb)
                                für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigenc)
                                Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklärend)
                                Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreibene)
                                Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwendenf)
                                Aufgaben der Personalverwaltung beschreibeng)
                                im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden | 
                
                    | 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 4 Nr. 1.4)
 | 
                            a)
                                Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifenb)
                                berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)
                                Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)
                                Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | 
                
                    | 1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5)
 | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 
                            a)
                                mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)
                                für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)
                                Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)
                                Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 
                
                    | 1.6 | Datenschutz (§ 4 Nr. 1.6)
 | 
                            a)
                                rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachtenb)
                                Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden | 
                
                    | 2 | Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse (§ 4 Nr. 2)
 |  | 
                
                    | 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1)
 | 
                            a)
                                Lern- und Arbeitstechniken anwendenb)
                                Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigtenc)
                                Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachtend)
                                mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeitene)
                                Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegenf)
                                betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzeng)
                                Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifenh)
                                Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerteni)
                                Aufgaben im Team planen und bearbeitenj)
                                Projekte planen und bearbeiten | 
                
                    | 2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.2)
 | 
                            a)
                                Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzenb)
                                Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwendenc)
                                rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachtend)
                                Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen | 
                
                    | 2.3 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung (§ 4 Nr. 2.3)
 | 
                            a)
                                Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswertenb)
                                externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen | 
                
                    | 2.4 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2.4)
 | 
                            a)
                                Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachtenb)
                                Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzenc)
                                Kundenkontakte herstellend)
                                Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwendene)
                                Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentierenf)
                                kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen | 
                
                    | 2.5 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.5)
 | 
                            a)
                                fremdsprachige Fachbegriffe anwendenb)
                                im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswertenc)
                                Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache | 
                
                    | 3 | Programmplanung und Produktentwicklung (§ 4 Nr. 3)
 |  | 
                
                    | 3.1 | Programme und Profile (§ 4 Nr. 3.1)
 | 
                            a)
                                Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewertenb)
                                Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehenc)
                                Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen | 
                
                    | 3.2 | Redaktion, Lektorat (§ 4 Nr. 3.2)
 | 
                            a)
                                Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigenb)
                                konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachtenc)
                                Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründend)
                                Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben | 
                
                    | 3.3 | Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 3.3)
 | 
                            a)
                                Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachtenb)
                                Bestimmungen des Urheberrechts beachtenc)
                                Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewertend)
                                bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken | 
                
                    | 4 | Herstellung und Produktion (§ 4 Nr. 4)
 |  | 
                
                    | 4.1 | Planung und Kalkulation (§ 4 Nr. 4.1)
 | 
                            a)
                                Termine festlegen und verfolgenb)
                                Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägenc)
                                Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen | 
                
                    | 4.2 | Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 4.2)
 | 
                            a)
                                Angebote einholen, vergleichen und auswählenb)
                                Aufträge vergebenc)
                                interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren | 
                
                    | 4.3 | Datenhandling (§ 4 Nr. 4.3)
 | 
                            a)
                                Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleitenb)
                                unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachtenc)
                                strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen | 
                
                    | 4.4 | Gestaltung von Digital- und Printmedien (§ 4 Nr. 4.4)
 | 
                            a)
                                Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachtenb)
                                an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirkenc)
                                bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirkend)
                                an der Layouterstellung mitwirken | 
                
                    | 4.5 | Koordinierung von Produktionsprozessen (§ 4 Nr. 4.5)
 | 
                            a)
                                Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachtenb)
                                Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellenc)
                                Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen | 
                
                    | 5 | Marketing, Verkauf und Vertrieb I (§ 4 Nr. 5)
 |  | 
                
                    | 5.1 | Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung (§ 4 Nr. 5.1)
 | 
                            a)
                                Markt- und Wettbewerbssituation beobachtenb)
                                Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwendenc)
                                Zielgruppen analysieren und bestimmend)
                                an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeitene)
                                Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableitenf)
                                Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren | 
                
                    | 5.2 | Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.2)
 | 
                            a)
                                Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichenb)
                                Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheidenc)
                                Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufend)
                                Verfahren der Preisfindung anwendene)
                                Rechnungserstellung steuern und kontrollierenf)
                                Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigeng)
                                Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führenh)
                                beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzeni)
                                auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigenj)
                                Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützenk)
                                Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren | 
                
                    | 5.3 | Werbung für Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.3)
 | 
                            a)
                                an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirkenb)
                                an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirkenc)
                                werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführend)
                                Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzene)
                                Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigenf)
                                Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiteng)
                                Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen | 
                
                    | 5.4 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.4)
 | 
                            a)
                                Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmenb)
                                bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirkenc)
                                vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließend)
                                Vertriebskonzepte umsetzene)
                                Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuernf)
                                Vertriebsdaten ermitteln und auswerten | 
                
                    | 5.5 | Branchenspezifische Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 5.5)
 | 
                            a)
                                Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwendenb)
                                Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzenc)
                                produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden | 
                
                    | 6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 6)
 |  | 
                
                    | 6.1 | Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 6.1)
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                            a)
                                Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellenb)
                                Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnenc)
                                Buchungen vornehmend)
                                Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleitene)
                                Kosten- und Leistungsrechnung anwenden | 
                
                    | 6.2 | Controlling (§ 4 Nr. 6.2)
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                            a)
                                Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachtenb)
                                Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzenc)
                                Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten | 
                
                    | 6.3 | Beschaffung und Lagerhaltung (§ 4 Nr. 6.3)
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                            a)
                                Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilenb)
                                Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeitenc)
                                an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken |