Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1) |
- a)
-
Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellen
- b)
-
Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)
-
Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigen
- d)
-
Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
-
Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen
- f)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
|
1.2 | Berufsbildung
(§ 4 Nr. 1.2) |
- a)
-
Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragen
- b)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern
- c)
-
Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern
|
1.3 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.3) |
- a)
-
Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellen
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen
- c)
-
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
- d)
-
Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreiben
- e)
-
Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden
- f)
-
Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben
- g)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
|
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz
(§ 4 Nr. 1.4) |
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5 | Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
1.6 | Datenschutz
(§ 4 Nr. 1.6) |
- a)
-
rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten
- b)
-
Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden
|
2 | Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse
(§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1) |
- a)
-
Lern- und Arbeitstechniken anwenden
- b)
-
Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigten
- c)
-
Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachten
- d)
-
mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten
- e)
-
Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegen
- f)
-
betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen
- g)
-
Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen
- h)
-
Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
- i)
-
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
- j)
-
Projekte planen und bearbeiten
|
2.2 | Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit
(§ 4 Nr. 2.2) |
- a)
-
Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzen
- b)
-
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- c)
-
rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachten
- d)
-
Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen
|
2.3 | Informationsbeschaffung und -verarbeitung
(§ 4 Nr. 2.3) |
- a)
-
Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten
- b)
-
externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen
|
2.4 | Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 2.4) |
- a)
-
Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
-
Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
- c)
-
Kundenkontakte herstellen
- d)
-
Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwenden
- e)
-
Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren
- f)
-
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
|
2.5 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 2.5) |
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
-
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
|
3 | Programmplanung und Produktentwicklung
(§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Programme und Profile
(§ 4 Nr. 3.1) |
- a)
-
Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten
- b)
-
Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehen
- c)
-
Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen
|
3.2 | Redaktion, Lektorat
(§ 4 Nr. 3.2) |
- a)
-
Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigen
- b)
-
konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachten
- c)
-
Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründen
- d)
-
Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben
|
3.3 | Rechte und Lizenzen
(§ 4 Nr. 3.3) |
- a)
-
Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten
- b)
-
Bestimmungen des Urheberrechts beachten
- c)
-
Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten
- d)
-
bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
|
4 | Herstellung und Produktion
(§ 4 Nr. 4) | |
4.1 | Planung und Kalkulation
(§ 4 Nr. 4.1) |
- a)
-
Termine festlegen und verfolgen
- b)
-
Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägen
- c)
-
Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen
|
4.2 | Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 4.2) |
- a)
-
Angebote einholen, vergleichen und auswählen
- b)
-
Aufträge vergeben
- c)
-
interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren
|
4.3 | Datenhandling
(§ 4 Nr. 4.3) |
- a)
-
Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten
- b)
-
unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachten
- c)
-
strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen
|
4.4 | Gestaltung von Digital- und Printmedien
(§ 4 Nr. 4.4) |
- a)
-
Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten
- b)
-
an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirken
- c)
-
bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirken
- d)
-
an der Layouterstellung mitwirken
|
4.5 | Koordinierung von Produktionsprozessen
(§ 4 Nr. 4.5) |
- a)
-
Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachten
- b)
-
Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellen
- c)
-
Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
|
5 | Marketing, Verkauf und Vertrieb I
(§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung
(§ 4 Nr. 5.1) |
- a)
-
Markt- und Wettbewerbssituation beobachten
- b)
-
Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden
- c)
-
Zielgruppen analysieren und bestimmen
- d)
-
an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeiten
- e)
-
Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableiten
- f)
-
Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren
|
5.2 | Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.2) |
- a)
-
Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichen
- b)
-
Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheiden
- c)
-
Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen
- d)
-
Verfahren der Preisfindung anwenden
- e)
-
Rechnungserstellung steuern und kontrollieren
- f)
-
Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigen
- g)
-
Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führen
- h)
-
beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen
- i)
-
auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen
- j)
-
Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen
- k)
-
Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren
|
5.3 | Werbung für Produkte und Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.3) |
- a)
-
an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken
- b)
-
an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirken
- c)
-
werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführen
- d)
-
Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen
- e)
-
Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen
- f)
-
Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten
- g)
-
Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen
|
5.4 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 5.4) |
- a)
-
Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmen
- b)
-
bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirken
- c)
-
vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließen
- d)
-
Vertriebskonzepte umsetzen
- e)
-
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuern
- f)
-
Vertriebsdaten ermitteln und auswerten
|
5.5 | Branchenspezifische Rahmenbedingungen
(§ 4 Nr. 5.5) |
- a)
-
Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwenden
- b)
-
Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzen
- c)
-
produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden
|
6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Rechnungs- und Finanzwesen
(§ 4 Nr. 6.1) |
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellen
- b)
-
Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen
- c)
-
Buchungen vornehmen
- d)
-
Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- e)
-
Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
|
6.2 | Controlling
(§ 4 Nr. 6.2) |
- a)
-
Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachten
- b)
-
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzen
- c)
-
Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten
|
6.3 | Beschaffung und Lagerhaltung
(§ 4 Nr. 6.3) |
- a)
-
Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilen
- b)
-
Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeiten
- c)
-
an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken
|