(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1106 - 1108)
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                            
 
                                                        Während der gesamten Ausbildungszeit– 1. bis 36. Ausbildungsmonat –
                                                     
 
 
 
 
 
 
 
        Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel a, 
- 1.5
- 
                Umweltschutz, 
- 8.1
- 
                Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel a, 
        sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                            
 
                                                        Vor der Zwischenprüfung– 1. bis 18. Ausbildungsmonat –
                                                     
 
 
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d, 
- 1.2
- 
                Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele a und b, 
- 1.3
- 
                Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis c, 
- 1.4
- 
                Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel b, 
- 2.1
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziele a, b und d, 
- 5.1
- 
                Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel c, 
- 2.2
- 
                Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele b bis d und f, 
- 2.3
- 
                Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel c, 
- 5.1
- 
                Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele c und d, 
- 5.2
- 
                Qualitätsmanagement, Lernziele a und e, 
- 5.3
- 
                Zeitmanagement, Lernziele a, b und d, 
- 6.3
- 
                Abrechnungswesen, Lernziel d, 
- 7.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, 
- 7.2
- 
                Dokumentation, Lernziele c und d, 
- 7.3
- 
                Datenschutz und Datensicherheit, 
- 8.1
- 
                Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel g, 
- 8.2
- 
                Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziel b, 
- 10.
- 
                Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel c, 
- 2.2
- 
                Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel a, 
- 2.3
- 
                Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel b, 
- 4.2
- 
                Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziel a, 
- 5.1
- 
                Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel f, 
- 5.4
- 
                Arbeiten im Team, Lernziele b und d, 
- 5.5
- 
                Marketing, Lernziel c, 
- 6.1
- 
                Verwaltungsarbeiten, 
- 6.2
- 
                Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c und e, 
- 6.3
- 
                Abrechnungswesen, Lernziel b, 
- 7.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b, 
- 8.1
- 
                Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel d, 
- 8.2
- 
                Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele g und j, 
- 8.3
- 
                Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziel a, 
- 9.
- 
                Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel f, 
- 10.
- 
                Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (4) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.2
- 
                Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e, 
- 2.3
- 
                Schutz vor Infektionskrankheiten, Lernziel a, 
- 3.1
- 
                Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele b und c, 
- 4.1
- 
                Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziel c, 
- 7.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a, 
- 8.1
- 
                Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel b, 
- 8.2
- 
                Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele d und e, 
- 9.
- 
                Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele a und e, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            
                                                            - 
                                                                
                                                            
 
                                                        Nach der Zwischenprüfung– 19. bis 36. Ausbildungsmonat –
                                                     
 
 
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Lernziel e, 
- 3.1
- 
                Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e, 
- 4.1
- 
                Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele a, b, f und g, 
- 5.1
- 
                Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziele a und e, 
- 5.2
- 
                Qualitätsmanagement, Lernziel b, 
- 6.3
- 
                Abrechnungswesen, Lernziel c, 
- 8.1
- 
                Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziel f, 
- 8.2
- 
                Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele a, h und i, 
- 9.
- 
                Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel c, 
- 10.
- 
                Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziele c und d, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.2
- 
                Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf, Lernziele c und d, 
- 1.4
- 
                Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Lernziel d, 
- 3.1
- 
                Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und d, 
- 3.2
- 
                Verhalten in Konfliktsituationen, 
- 4.1
- 
                Betreuen von Patienten und Patientinnen, Lernziele d und e, 
- 4.2
- 
                Beraten von Patienten und Patientinnen, Lernziele b bis d, 
- 5.2
- 
                Qualitätsmanagement, Lernziele c und d, 
- 6.3
- 
                Abrechnungswesen, Lernziele a und f, 
- 7.2
- 
                Dokumentation, Lernziel a, 
- 8.1
- 
                Assistenz bei ärztlicher Diagnostik, Lernziele c, e und h, 
- 8.2
- 
                Assistenz bei ärztlicher Therapie, Lernziele c und f, 
- 8.3
- 
                Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln, Lernziele b bis d, 
- 9.
- 
                Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziel d, 
- 10.
- 
                Handeln bei Not- und Zwischenfällen, Lernziel e, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel f, 
- 1.3
- 
                Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d, 
- 5.4
- 
                Arbeiten im Team, Lernziele a und c, 
- 5.5
- 
                Marketing, Lernziel b, 
- 6.2
- 
                Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele d und f, 
- 6.3
- 
                Abrechnungswesen, Lernziel e, 
- 7.2
- 
                Dokumentation, Lernziel b, 
- 9.
- 
                Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, Lernziele b, g und h, 
        zu vermitteln.
    
    
        (4) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziel e, 
- 5.3
- 
                Zeitmanagement, Lernziele c, e und f, 
- 5.5
- 
                Marketing, Lernziel a, 
- 7.1
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
        zu vermitteln.