(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1071 – 1073)
Abschnitt A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
Lfd.
Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen |
- a)
-
Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren
- b)
-
Ausgangszustand der Systeme analysieren, insbesondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und technische Schnittstellen klären und dokumentieren
- c)
-
technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellen
- d)
-
Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifikationen, technischen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netzwerkkomponenten auswählen, technische Unterlagen erstellen und Kosten kalkulieren
- e)
-
die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen
| 8 |
2 | Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen |
- a)
-
Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren, anpassen und konfigurieren und Vorgaben für eine sichere Konfiguration beachten
- b)
-
Datenaustausch zwischen IT-Systemen und Automatisierungssystemen beachten
- c)
-
Zugangsberechtigungen einrichten
- d)
-
Sicherheitssysteme, insbesondere Firewall-, Verschlüsselungs- und Datensicherungssysteme, berücksichtigen
- e)
-
Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen und übergeben und Änderungen dokumentieren
|
3 | Betreiben von vernetzten Systemen |
- a)
-
Fehlermeldungen aufnehmen, Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Datendurchsatz und Fehlerrate bewerten und Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von vernetzten Systemen einleiten
- b)
-
Anlagenstörungen analysieren, Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen und Instandsetzungsmaßnahmen einleiten
- c)
-
Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und Optimierungen vorschlagen
- d)
-
Instandhaltungsprotokolle auswerten und Schwachstellen analysieren und erfassen
|
Abschnitt B: Zusatzqualifikation Programmierung
Lfd.
Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen |
- a)
-
Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktionen analysieren
- b)
-
Prozesse, Schnittstellen und Umgebungsbedingungen sowie Ausgangszustand der Systeme analysieren, Anforderungen an Softwaremodule feststellen und dokumentieren
- c)
-
Änderungen der Systeme und Softwarelösungen unter Anwendung von Design-Methoden planen und abstimmen
| 8 |
2 | Anpassen von Softwaremodulen |
- a)
-
Softwaremodule anpassen und dokumentieren
- b)
-
angepasste Softwaremodule in Systeme integrieren
|
3 | Testen von Softwaremodulen im System |
- a)
-
Testplan entsprechend dem betrieblichen Test- und Freigabeverfahren entwerfen, insbesondere Abläufe sowie Norm- und Grenzwerte von Betriebsparametern festlegen, und Testdaten generieren
- b)
-
technische Umgebungsbedingungen simulieren
- c)
-
Softwaremodule testen
- d)
-
Systemtests durchführen und Komponenten im System mit den Betriebsparametern unter Umgebungsbedingungen testen
- e)
-
Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführen
- f)
-
Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentieren
- g)
-
Änderungsdokumentation erstellen
|
Abschnitt C: Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
Lfd.
Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Entwickeln von Sicherheitsmaßnahmen |
- a)
-
Sicherheitsanforderungen und Funktionalitäten von industriellen Kommunikationssystemen und Steuerungen analysieren
- b)
-
Schutzbedarf bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität bewerten
- c)
-
Gefährdungen und Risiken beurteilen
- d)
-
Sicherheitsmaßnahmen erarbeiten und abstimmen
| 8 |
2 | Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen |
- a)
-
technische Sicherheitsmaßnahmen in Systeme integrieren
- b)
-
IT-Nutzer und IT-Nutzerinnen über Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben informieren
- c)
-
Dokumentation entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erstellen
|
3 | Überwachen der Sicherheitsmaßnahmen |
- a)
-
Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen
- b)
-
Werkzeuge zur Systemüberwachung einsetzen
- c)
-
Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten
- d)
-
sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden
|
Abschnitt D: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Lfd.
Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Modellieren von Bauteilen |
- a)
-
Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen
- b)
-
für digitale 3D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln
- c)
-
Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
| 8 |
2 | Vorbereiten von additiver Fertigung |
- a)
-
Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
- b)
-
3D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen
- c)
-
verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
- d)
-
Maschine zur Herstellung einrichten
|
3 | Additives Fertigen von
Produkten |
- a)
-
additive Fertigungsverfahren anwenden und Probebauteile erstellen und bewerten
- b)
-
Prozessparameter anpassen und optimieren
- c)
-
Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
- d)
-
Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
- e)
-
Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern
- f)
-
verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
|