Meliorationsanlagengesetz (MeAnlG)
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen

Ausfertigungsdatum: 21.09.1994


§ 12 MeAnlG Eigentumsübergang

Das Eigentum an den sich auf dem Grundstück befindenden Entwässerungsanlagen geht mit dem 1. Januar 1995 auf den Grundstückseigentümer über. Die Anlage wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.