(MBergKostV)
Meeresbodenbergbau-Kostenverordnung

Ausfertigungsdatum: 20.12.1996


§ 1 MBergKostV

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Meeresbodenbergbaugesetz (MBergG) erhebt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Rahmensätze für die Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis. Auslagen werden gesondert erhoben.