Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung (MbBO)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen

Ausfertigungsdatum: 23.09.1997


§ 30 MbBO Betriebsgefährdende Handlungen

Es ist verboten, Sicherheitseinrichtungen mißbräuchlich zu betätigen, ein Fahrthindernis zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen.