Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung (MbBO)
Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen

Ausfertigungsdatum: 23.09.1997


§ 19 MbBO Trag- und Führsystem

Die Einrichtungen zum Tragen und Führen der Fahrzeuge müssen so ausgelegt sein, daß eine sichere Spurführung gewährleistet wird.