Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus 
        
            - 1.
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                einem Aufsatz sowie 
- 2.
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                einem Test zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit und zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen. 
        Der Test nach Satz 1 Nummer 2 umfasst einen Leistungstest, einen Intelligenztest und einen Persönlichkeitstest.