Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus
- 1.
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einem Aufsatz sowie
- 2.
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einem Test zur Erfassung der kognitiven Leistungsfähigkeit und zur Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen.
Der Test nach Satz 1 Nummer 2 umfasst einen Leistungstest, einen Intelligenztest und einen Persönlichkeitstest.