(MBankDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 30.08.2017


§ 19 MBankDVDV Bestandteile

Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.