(MBankDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Ausfertigungsdatum: 30.08.2017


§ 1 MBankDVDV Vorbereitungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 21 Monate.