Das Verfahren ist beendet, wenn 
        
            - 1.
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                der Spruchkörper zu dem Sachverhalt Stellung genommen hat, 
- 2.
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                sich die Parteien geeinigt haben, 
- 3.
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                der Antragsteller seinen Antrag auf Vermittlung zurückgenommen hat oder 
- 4.
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                der Antragsgegner seine Zustimmung zur Durchführung des Vermittlungsverfahrens zurückgenommen hat.