Mautsystemgesetz (MautSysG)
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme

Ausfertigungsdatum: 05.12.2014


§ 2 MautSysG Technische Anforderungen

Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:

1.
Satellitenortung,
2.
Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,
3.
Mikrowellentechnik (5,8 GHz).