Mautsystemgesetz (MautSysG)
Gesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme

Ausfertigungsdatum: 05.12.2014


§ 18 MautSysG Fahrzeugklassifizierung

Die Maut ist vom Bund und den Ländern auf der Grundlage einer Klassifizierung der jeweiligen Fahrzeugart festzulegen. Die Fahrzeugarten dürfen nur nach Maßgabe des Anhangs VI der Entscheidung 2009/750/EG klassifiziert werden.