Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV)
Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen

Ausfertigungsdatum: 08.12.2006


§ 3 MautStrAusdehnV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.