Maßschuhmacherausbildungsverordnung (MaßschuhmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin

Ausfertigungsdatum: 17.05.2018


§ 8 MaßschuhmAusbV Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen sowie
2.
Schuhreparatur.