Ausfertigungsdatum: 17.05.2018
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Maßschuhe wie folgt zu gewichten:
| Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen | mit 15 Prozent, | 
| Schuhreparatur | mit 10 Prozent, | 
| Herstellen von Maßschuhen | mit 45 Prozent, | 
| Schuhtechnik | mit 20 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Schuhtechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn