(MaskAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin

Ausfertigungsdatum: 08.02.2002


§ 5 MaskAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.