(MaskAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin

Ausfertigungsdatum: 08.02.2002


§ 1 MaskAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin wird staatlich anerkannt.