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< § 5
Anlage 1 >

(MaschMahnVordrV)
Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten

Ausfertigungsdatum: 06.06.1978


Schlußformel MaschMahnVordrV

Der Bundesminister der Justiz

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